Satzung
Stand: 01.2006
§ 1: Name, Sitz
Der Verein führt den Namen "Theaterverein Frohngau".
Er hat seinen Sitz in 53947 Nettersheim - Frohngau.
§ 2: Zweck und Aufgabe
Zweck des Vereins ist die Förderung der Kultur, die Brauchtumspflege und die Erhaltung des Laientheaters. Der Verein ist politisch und konfessionell neutral.
§ 3: Mitglieder
Alle Personen sind Mitglieder, welche dem Vorstand ihre Mitgliedschaft schriftlich angezeigt haben und kein Einspruch durch die Mitgliederversammlung erfolgt. Mitgliedsbeiträge für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr werden keine erhoben. Der Mitgliedsbeitrag für Erwachsene beträgt 8 €. Gesonderte Aufnahmebeiträge werden keine erhoben. Die Kündigung der Mitgliedschaft bedarf der Schriftform; Kündigungsfristen sind nicht festgelegt.
§ 4: Geschäftsjahr
Als Geschäftsjahr gilt das Kalenderjahr.
§ 5: Mitgliederversammlung
Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, spätestens jedoch bis zum Ende des Geschäftsjahres statt. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung mit der Einberufungsfrist von 2 Wochen durch Aushang und persönliche Einladung einberufen. Die Mitgliederversammlung ist zuständig für:
a) Wahl des Vorstands - b) Wahl der Kassenprüfer - c) Entlastung des Vorstandes - d) Satzungsänderungen sowie Abstimmung über gestellte Anträge - e) Auflösung des Vereins
Mit der Einberufung der ordentlichen Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen. Diese muss enthalten:
a) Bericht des Vorstandes - b) Kassenbericht und Bericht der Kassenprüfer - c) Entlastung des Vorstandes - d) Wahlen soweit erforderlich - e) Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden und stimmberechtigten Mitglieder gefasst. Jedem Mitglied steht das Recht zu, Anträge einzubringen, über die bei der Versammlung beraten und abgestimmt wird. über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung wird eine Niederschrift gefertigt, die vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§ 6: Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Geschäftsführer und einem Beisitzer. Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende vertreten gemeinsam den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Im Innenverhältnis des Vereins darf der stellvertretende Vorsitzende seine Vertretungsmacht nur bei Verhinderung des ersten Vorsitzenden ausüben. Die Vorstandsmitglieder werden auf die Dauer von 3 Jahren gewählt. Die Wahlen sind grundsätzlich geheim. Wird nur ein Vorschlag unterbreitet kann, falls kein Widerspruch erfolgt, durch Handhebung gewählt werden. Der Vorstand leitet den Verein. Die Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden geleitet. Der Vorstand tritt zusammen, wenn es das Vereinsinteresse erfordert oder 3 Vorstandsmitglieder es beantragen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst.
§ 7: Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann nur durch eine eigens zu diesem Zweck einberufene Versammlung mit dreiviertel Mehrheit beschlossen werden. Die Tagesordnung darf nur den Punkt "Auflösung des Vereins" enthalten. Die Versammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder des Vereins anwesend sind. Die Abstimmung ist namentlich vorzunehmen.
§ 8: Inkrafttreten der Satzung
Die Satzung ist in der Gründungsversammlung vom 11.11.1986 beschlossen worden. Sie tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Frohngau, den 11. November 1986
gez. Dieter Breuer
Satzungsänderung vom 31. März 1989
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom gleichen Datum
Zu § 1:
Der bisherige Name "Theaterverein Frohngau" wird umgeändert in "Theaterverein und Jugendtanzgruppe Frohngau"
Zu § 3:
Die Mitglieder der Jugendtanzgruppe werden als Mitglieder in den bisher existierenden Theaterverein aufgenommen. Die Mitgliedschaft im "Theaterverein und Jugendtanzgruppe Frohngau" wird zusätzlich zur Anwesenheit in der Mitgliederversammlung durch eine schriftliche Mitgliedserklärung vollzogen und diese beim Vorstand hinterlegt.
Zu § 4:
Der bestehende Vorstand wird zusätzlich durch einen gewählten Vertreter aus der Jugendtanzgruppe im Status eines Beisitzers erweitert.
Gez. Herbert Wellnitz, Vorsitzender / Heinz Schooß, Schriftführer
Satzungsänderung vom 14. Dezember 1992
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom gleichen Datum
Zu § 3:
Der komplette Text "Alle in der Anwesenheitsliste eingetragene Personen werden durch Unterschriftsleistung Mitglieder des Theatervereins & Jugendtanzgruppe Frohngau" und "Pflichtbeiträge werden keine erhoben" wird ersetzt.
Gez. Heinz Schooß, Vorsitzender / Friedhelm Heß, Geschäftsführer
Satzungsänderung vom 05. Januar 1998
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom gleichen Datum
Zu § 4:
Das bisherige Geschäftsjahr "vom o1. September bis zum 31. August" wird auf "Kalenderjahr" geändert.
Zu § 6:
Die Vorstandsmitglieder werden von bisher "2 Jahre" auf zukünftig "3 Jahre" gewählt.
Gez. Heinz Schooß, Vorsitzender / Friedhelm Heß, Geschäftsführer
Satzungsänderung vom 23. November 2001
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom gleichen Datum
Zu § 1
Der Verein führt den Namen " Theaterverein Frohngau "
Zu § 3
Der Mitgliedsbeitrag für Erwachsene beträgt 8 €.
Gez. Dieter Hönighausen, Vorsitzender / Friedhelm Heß, Geschäftsführer
Satzungsänderung vom 06.Januar 2006
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom gleichen Datum
Zu § 6
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer, dem Geschäftsführer und einem oder zwei Beisitzern.
Gez. Dieter Hönighausen, Vorsitzender / Friedhelm Heß, Geschäftsführer
Satzungsänderung vom 22.Februar 2008
gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom gleichen Datum
Zu § 6
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Schriftführer und dem Geschäftsführer.
Weitere Beisitzer können gewählt werden.
Gez. Dieter Hönighausen, Vorsitzender / Friedhelm Heß, Geschäftsführer